Gegen sexualisierte Gewalt


Infos und Aktionen zum Thema sexualisierte Gewalt:

 

 

Einführung


Leitbild und Interventionsfahrplan

Auf der 69. Bundesversammlung 2006 wurde ein Leitbild und ein Interventionsfahrplan gegen sexualisierte Gewalt beschlossen. Das Leitbild orientiert sich am am Gesetz der Pfadfinderinnen und Pfadfinder. Für den DPSG-Diözesanverband Würzburg wurde der Interventionsfahrplan angepasst und auf der Diözesanversammlung 2007 verabschiedet. Das Thema geht uns auch als LeiterInnen, Vorsitzende oder MitarbeiterInnen in der Jugendverbandsarbeit der DPSG etwas an. Jedes vierte bis fünfte Mädchen, jeder achte bis zehnte Junge ist bundesweit betroffen. In Anbetracht der Vielzahl von Mädchen und Jungen, die wir im Verband betreuen, ist es sicher, dass auch einige von ihnen Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt machen mussten. Doch wer sich an das Thema heran wagt, engt den Spielraum für Täter ein! Dort wird HIN- und nicht weggeschaut! Das ist ein Qualitätsmerkmal für unseren Verband! Deshalb ist es wichtig, bei uns selbst anzufangen, für das Thema sensibel zu sein, hinzuschauen und sich zu informieren.


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Leitbild


- orientiert am Gesetz der Pfadfinderinnen und Pfadfinder -


Verantwortlich gegenüber sich und anderen zu leben und Gesellschaft mitzugestalten, bedeutet klare Orientierungspunkte für das eigene und das Handeln der eigenen Gruppe zu haben – auch und gerade im Umgang mit dem Problem der sexualisierten Gewalt. Unter sexualisierter Gewalt verstehen wir jede sexuelle Handlung, die gegen den Willen des Betroffenen/der Betroffenen vorgenommen wird oder welcher der Betroffene/ die Betroffene aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. In vielen Fällen nutzt der Täter/die Täterin seine/ihre Macht- und/oder Autoritätsposition aus, um seine/ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten des/der Anderen zu befriedigen (vgl. Suer 1998, S.31). Wir orientieren unser Handeln am Gesetz der Pfadfinderinnen und Pfadfinder. Es beschreibt Regeln, an die sich alle Mitglieder des Verbandes aus eigener Überzeugung halten. In diesem Gesetz sehen wir unser Leitbild gegen sexualisierte Gewalt:

Als Pfadfinderin … / Als Pfadfinder …

… begegne ich allen Menschen mit Respekt und habe alle Pfadfinder und Pfadfinderinnen als Geschwister.

Das bedeutet für uns auch, keinesfalls die Grenzen, welche der/die Andere uns setzt, zu überschreiten, die Intimsphäre des/der Anderen zu achten, und keine geistige, körperliche oder rollenmäßige Überlegenheit auszunutzen.

… gehe ich zuversichtlich und mit wachen Augen durch die Welt.

Das bedeutet für uns auch, die eigenen Grenzen wahrnehmen und benennen zu können und sensibel zu sein für die Grenzen des/der Anderen, sowie vor Grenzverletzungen nicht die Augen zu verschließen.

… bin ich höflich und helfe da, wo es notwendig ist.

Das bedeutet für uns auch, denen zu helfen, die sexuell bedrängt oder missbraucht werden, und wenn erforderlich selbst Hilfe in Anspruch zu nehmen, etwa von einer Person unseres Vertrauens oder einer außen stehenden Fachkraft.

… mache ich nichts halb und gebe auch in Schwierigkeiten nicht auf.

Das bedeutet für uns auch, einer Vermutung nachzugehen, selbst wenn es unangenehm ist, und dabei kompetente Unterstützung von Außen einzuholen.

… entwickele ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.

Das bedeutet für uns auch, im Umgang mit sexualisierter Gewalt nicht pauschal die Auffassung von anderen zu übernehmen, sondern sich von Fall zu Fall kritisch ein eigenes Urteil zu bilden und dabei weder zu verharmlosen noch zu übertreiben.

… entwickele ich eine eigene Meinung und stehe für diese ein.

Das bedeutet für uns auch, im Umgang mit sexualisierter Gewalt nicht pauschal die Auffassung von anderen zu übernehmen, sondern sich von Fall zu Fall kritisch ein eigenes Urteil zu bilden und dabei weder zu verharmlosen noch zu übertreiben.

… sage ich, was ich denke, und tue, was ich sage.

Das bedeutet für uns auch, im zwischenmenschlichen Kontakt, im Verband und in der Öffentlichkeit konsequent gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen.

... lebe ich einfach und umweltbewusst.

Das bedeutet für uns auch, unseren Körper als Teil der schützenswerten Natur zu begreifen, dessen Bedürfnis nach Intimität zu wahren und nichts zuzulassen, was diesen schädigen könnte.

… stehe ich zu meiner Herkunft und zu meinem Glauben.

Das bedeutet für uns auch, uns mit Wertvorstellungen anderer sowie der eigenen Kulturen und Glaubensrichtungen hinsichtlich ihrer und unserer Sexualität auseinanderzusetzen und diese zu berücksichtigen.


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Interventionsfahrplan


Interventionsfahrplan gegen sexualisierte Gewalt für den Diözesanverband Würzburg beschlossen auf der Diözesanversammlung 2007

Die folgenden Hinweise zum Umgang mit dem Verdacht auf sexualisierte Gewalt sind allgemeiner Natur. Sie müssen von den Verantwortlichen vor Ort an die jeweiligen Erfordernisse des konkreten Falles angepasst werden. Generell gilt es, den Kreis der mit dem Verdachtsfall betrauten Personen so klein wie möglich zu halten und alle Informationen und insbesondere Namen streng vertraulich zu behandeln – aus Gründen des Opfer- und Täterschutzes. Bei Auftreten eines Falles auf einer anderen Ebene wird dieses Verfahren adäquat auf der nächst höheren Ebene angewendet.


Auf Stammesebene

  • Besprich deinen Verdacht mit einer Person deines Vertrauens aus dem Stammesvorstand oder der Leiterrunde.

  • Nehmt Kontakt zur DPSG-Ansprechpartnerin, dem Diözesanvorstand und gegebenenfalls zu einer anerkannten Fach- oder Beratungsstelle (kann durch die Ansprechpartnerin vermittelt werden) und lasst euch von diesen hinsichtlich eures weiteren Vorgehens beraten.

  • Alle weiteren Schritte solltet Ihr nur in enger Absprache mit den Fachkräften gehen! Gegebenenfalls schaltet Ihr dann in Kooperation mit den Fachkräften das Jugendamt und/oder die Polizei ein.

    • In Abstimmung mit der Ansprechpartnerin, dem Diözesanvorstand und eingeschalteten Fachkräften muss geklärt werden,
    • ob und wie Stammesvorstand und Leiterrunde einbezogen werden,

    • wie ihr den (potentiellen) Opfern im Rahmen eurer Möglichkeiten helfen oder Hilfe vermitteln könnt,

    • wie ihr euch selbst weitere Hilfe von Außen holt,

    • wie der/die potentielle Täter/Täterin vorerst von allen Stammesaktivitäten ausgeschlossen werden kann,

    • wie ihr später eventuell ein offizielles Ausschlussverfahren einleiten könnt,

    • wie alle sonstigen Mitglieder des Stammes und deren Eltern in Kenntnis gesetzt werden

    • und wie Ihr mit der Öffentlichkeit (Gemeinde, Schule, Presse …) umgehen wollt.

    Auf Diözesanebene

    • Die DPSG-Ansprechpartnerin, Bezirks- und Diözesanvorstand informieren einander über ihren Kenntnisstand hinsichtlich des jeweiligen Falles, klären gemeinsam, wer welche Aufgaben übernimmt. Die Betreuung eines Falles erfolgt möglichst durch ein gemischtgeschlechtliches Zweierteam.

    • Für die Begleitung des betroffenen Stammes gilt: Hilfe anbieten! Falls gewünscht bzw. erforderlich ist eine engmaschige Betreuung der Leiterrunde bei deren Problemen, bei der eventuellen Einleitung eines Ausschlussverfahrens und in deren Arbeit mit Kindern, Eltern, Schule und weiterer Öffentlichkeit zu gewährleisten.

    • Es wird die Zusammenarbeit mit einer anerkannten Fach- oder Beratungsstelle und - falls es dazu kommt - der ermittelnden Polizei gesucht.

    • Es werden - je nach Fall - unverzüglich informiert:
      Bistum (kja-Leitungsteam, Generalvikar, Pressestelle, Zuständige/r für das Thema Missbrauch),
      BDKJ (diözesan und soweit betroffen regional),
      DPSG (Bundesebene und die betroffenen Bezirks- bzw. Stammesvorstände) und Mitarbeiter des Diözesanbüros.

    • Es gibt - falls erforderlich - einen zuständigen Sprecher für die Presse und eine einheitliche Sprachregelung gegenüber der Öffentlichkeit. In diesem Sinne wird in Absprache mit dem Stammesvorstand und/oder der Leiterrunde vor Ort schnellstmöglich eine Pressemitteilung formuliert, auf die bei Anfrage verwiesen werden soll. Aus Gründen des Opfer- und Täterschutzes gilt es, darauf zu achten, die Information auf das Notwendige zu beschränken.

    • Über einen Verbandsausschluss wird nach der Ausschlussordnung gemäß Ziffer 14 der Satzung entschieden

    Auf Bundesebene

    • Der Bundesvorstand unterstützt den Diözesanvorstand in seiner Arbeit.

    • Der Bundesvorstand informiert - je nach Fall – weitere Öffentlichkeit, wie zum Beispiel Bischofskonferenz, BDKJ und andere DPSG-Diözesanverbände.

    • Bei Bedarf entscheidet der Bundesvorstand über einen Verbandsausschluss.
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